Und willkommen!
Meine Homepage ist gedacht als Ort für Wissenschaft und Lehre. In beiden Bereichen beschäftigen mich derzeit die folgenden Schwerpunkte:
3Themenfelder, die eine Schlüsselrolle auf meiner Agenda einnehmen: die Herausforderungen der modernen Demokratie, das Verhältnis von Staat, Recht und Unrecht sowie die Geschichte und Wirkung politischer Ideen.
2Perspektiven auf das Verhältnis von Politik und Recht: die normative Perspektive, die danach fragt, wie das Verhältnis beschaffen sein sollte; und die empirische Perspektive, die sich mit der Wirklichkeit befasst.
1Projekt im Bereich der empirischen Rechtsforschung zur Kontrollmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Ziel besteht darin, die Stärke zu messen, mit der die verfassungsgerichtlichen Entscheidungen den Spielraum der Politik beschränken.
What’s up?
-
+++Interview+++ Mit Beginn der Steuerungsrunde im Kontext der Koalitionsverhandlungen sind jetzt auch die Namen jener bekannt geworden, die sich Hoffnungen auf einen Ministerposten machen dürfen. Offenbar strebt Schwarz-Rot mittlerweile auch eine paritätische Besetzung an; und signalisiert damit, einen weiteren Kritikpunkt abräumen zu wollen. Armin Laschet wurde immer wieder als eine mögliche Besetzung für das Außenministerium genannt. Hat er sich mit seiner „Blitzer-Fahrt“ tatsächlich ins Aus manövriert? Nach meiner Einschätzung nicht. Andere, darunter v.a. Johann Wadephul, erscheinen als aussichtsreichere Kandidaten für diesen Posten. Darüber und über die neuralgischen Punkte der Koalitionsverhandlungen habe ich mit Thomas Klug von Welt TV gesprochen (hier).
-
+++Interview+++ Zeitenwende? Wirtschaftswende? Migrationswende? Seit der Zeit der Wiedervereinigung war nicht mehr so viel von „Wende“ die Rede wie gegenwärtig. Damit gehen hohe Erwartungen einher, die von der Union zudem kräftig geschürt wurden. Was hat sie sich dabei gedacht? Glaubte die Union, den Politikwechsel durch das gemeinsame Schuldenpaket mit der SPD von dieser erkaufen zu können? So wird man die Frage des Ex-Fraktionsvorsitzenden Brinkhaus an Merz verstehen dürfen. Ausweislich der Sondierungsrunden und den vorläufigen Koalitionsergebnissen droht man jedoch mit dem Klammerbeutel gepudert zu werden. – So der Einstieg in meine Lagebeurteilung gegenüber Welt TV (hier) im Gespräch mit Fanny Fee Werther und Katja Losch.
Ja, die SPD hat die Wahlen krachend verloren. Nur werden die Karten in den Verhandlungsrunden neu gemischt. Und hier besitzt sie – auch dank Söder – eine sehr starke Verhandlungsposition. Denn die Alternative zu ihr ist das Scheitern des Kanzlerunternehmens von Friedrich Merz. Dass dieser selbst jedoch sein eigenes Scheitern ins Spiel bringt, offenbart nur seine eigene persönliche Dünnhäutigkeit sowie den Umstand, dass die Nerven bei der Union insgesamt blank liegen. Derzeit wird die Position SPD auch noch dadurch gestärkt, dass die Union erpressbar ist: An Merz klebt das Narrativ der Wählertäuschung, während die SPD mit Pistorius auch noch ein Ass im Ärmel stecken hat. Nur muss Klingbeil den rechten Moment zum Abschluss treffen, um die Enttäuschungen bei den eigenen Mitgliedern und der Wählerschaft zu mildern, die ja nicht nur Esken, sondern auch ihn selbst bettreffen.
-
+++Interview+++ Kaum kommt der neue Bundestag zur Konstituierung zusammen, scheppert’s schon mächtig im Hohen Haus. Das war absehbar, weil die AfD es darauf anlegt, in scharfem Ton die anderen Parteien vorzuführen und die Institution selbst zu delegitimieren. Dadurch werden plötzlich auch Debatten über die Geschäftsordnung hitzig. Grund genug, über die Debattenkultur und deren Bedeutung für Parlamentarismus und Demokratie zu sprechen. Dazu hat mich das Morgenecho vom WDR 5 eingeladen; das Gespräch führte Judith Schulte-Loh. Hier ist der Link zum Interview.
-
+++Interview+++ Merz hat die beiden Abstimmungen über das Schuldenpaket gewonnen. Das war zu erwarten; die breite Zustimmung bedeutet zugleich ein Vorschuss an Vertrauen, das Merz in der Bevölkerung nicht besitzt. Der Vorwurf der Wählertäuschung klebt an ihm; er muss liefern – auch seiner eigenen Wählerschaft gegenüber. Was heißt das für die Koalitionsverhandlungen und wie geht es jetzt weiter? Wer die Abstimmungen am Freitag verfolgt hat, bekam ungeachtet aller Rhetorik einen Vorgeschmack davon, wie schnell die Einhelligkeit zwischen Schwarz und Rot aufgebraucht sein kann. Für Manuela Schwesig war die Einigung der Einstieg in die Abschaffung der Schuldenbremse, für Boris Rhein oder Markus Söder die einmalige Ausnahme. Hier – und nicht nur hier – kommen grundsätzlich andere, z.T. gegensätzliche Auffassungen zum Ausdruck, wie Politik mit dem Geld umgehen sollte. Darüber sowie über den Fortgang der Verhandlungen hat Marie Droste von Welt TV mit mir gesprochen: hier ist der Clip.
-
+++Hörerfunk+++ Der (alte) Bundestag entscheidet über das (neue) Schuldenpaket, mit dem die Weichen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gestellt und die Handlungsfähigkeit des Staates – militärisch wie infrastrukturell – drastisch erhöht werden soll. Eine historische Abstimmung? Sicher. Aber ebenso sicher keine Sternstunde des Parlaments. Was hat man von der Entscheidung, der Debatte und dem Verlauf zu halten, wollte die Redaktion vom Tagesgespräch auf WDR 5 von ihrer Hörerschaft wissen. Umsichtig moderiert wurde die Sendung von Ralph Erdenberger; und ich war als Gast zum Einordnen der unterschiedlichen politischen und verfassungsrechtlichen Aspekte hinzugebeten worden. Vielen Dank für die Einladung! Hier kann man die Diskussion nachhören.
-
+++Interview+++ Das Bundesverfassungsgericht weist die Eilanträge von der AfD und der Linken zurück. Damit kann der Bundestag auch in seiner bisherigen Zusammensetzung über mögliche Grundgesetzänderungen über das geplante Schuldenpaket abstimmen — und Schwarz-Rot sich auf die Regierungsbildung konzentrieren. Nach den Gründen, warum die Anträge möglicherweise nicht durchgreifen, hatte mich u.a. Philipp Woldin (Welt) vor der Entscheidung befragt [€]; hier finden sich meine Antworten nochmals in extrem verkürzter Form:
Das Heilmann-Argument (Zeitmangel der Abgeordneten zur Durchdringung der Materie; siehe 2BvE 3/24, v. 25.04.2024) zieht nicht, weil die anstehende Entscheidung zwar politisch hochgradig relevant, aber regulatorisch nicht komplex ist.
In der Sache ist der alte Bundestag berechtigt, weitreichende Entscheidungen zu treffen (auch Verfassungsänderungen), weil das GG vor der Neukonstituierung kein „abgewähltes“ Parlament kennt. Ebensowenig lässt sich die Funktion, demokratisch souveräne Entscheidungen zu treffen, vor der Neukonstituierung auf einzelne Funktionen (z.B. Treuhänderfunktion) reduzieren.
Dass man demokratiepolitisch die Nase rümpfen möchte, weil sich die Regierung in spe jetzt schon vor den neuen Mehrheitsverhältnissen fürchtet, ist mehr als verständlich — aber verfassungsrechtlich kein Argument.