Und willkommen!
Meine Homepage ist gedacht als Ort für Wissenschaft und Lehre. In beiden Bereichen beschäftigen mich derzeit die folgenden Schwerpunkte:
3Themenfelder, die eine Schlüsselrolle auf meiner Agenda einnehmen: die Herausforderungen der modernen Demokratie, das Verhältnis von Staat, Recht und Unrecht sowie die Geschichte und Wirkung politischer Ideen.
2Perspektiven auf das Verhältnis von Politik und Recht: die normative Perspektive, die danach fragt, wie das Verhältnis beschaffen sein sollte; und die empirische Perspektive, die sich mit der Wirklichkeit befasst.
1Projekt im Bereich der empirischen Rechtsforschung zur Kontrollmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Ziel besteht darin, die Stärke zu messen, mit der die verfassungsgerichtlichen Entscheidungen den Spielraum der Politik beschränken.
What’s up?
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+++Interview+++ Merz hat die beiden Abstimmungen über das Schuldenpaket gewonnen. Das war zu erwarten; die breite Zustimmung bedeutet zugleich ein Vorschuss an Vertrauen, das Merz in der Bevölkerung nicht besitzt. Der Vorwurf der Wählertäuschung klebt an ihm; er muss liefern – auch seiner eigenen Wählerschaft gegenüber. Was heißt das für die Koalitionsverhandlungen und wie geht es jetzt weiter? Wer die Abstimmungen am Freitag verfolgt hat, bekam ungeachtet aller Rhetorik einen Vorgeschmack davon, wie schnell die Einhelligkeit zwischen Schwarz und Rot aufgebraucht sein kann. Für Manuela Schwesig war die Einigung der Einstieg in die Abschaffung der Schuldenbremse, für Boris Rhein oder Markus Söder die einmalige Ausnahme. Hier – und nicht nur hier – kommen grundsätzlich andere, z.T. gegensätzliche Auffassungen zum Ausdruck, wie Politik mit dem Geld umgehen sollte. Darüber sowie über den Fortgang der Verhandlungen hat Marie Droste von Welt TV mit mir gesprochen: hier ist der Clip.
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+++Hörerfunk+++ Der (alte) Bundestag entscheidet über das (neue) Schuldenpaket, mit dem die Weichen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gestellt und die Handlungsfähigkeit des Staates – militärisch wie infrastrukturell – drastisch erhöht werden soll. Eine historische Abstimmung? Sicher. Aber ebenso sicher keine Sternstunde des Parlaments. Was hat man von der Entscheidung, der Debatte und dem Verlauf zu halten, wollte die Redaktion vom Tagesgespräch auf WDR 5 von ihrer Hörerschaft wissen. Umsichtig moderiert wurde die Sendung von Ralph Erdenberger; und ich war als Gast zum Einordnen der unterschiedlichen politischen und verfassungsrechtlichen Aspekte hinzugebeten worden. Vielen Dank für die Einladung! Hier kann man die Diskussion nachhören.
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+++Interview+++ Das Bundesverfassungsgericht weist die Eilanträge von der AfD und der Linken zurück. Damit kann der Bundestag auch in seiner bisherigen Zusammensetzung über mögliche Grundgesetzänderungen über das geplante Schuldenpaket abstimmen — und Schwarz-Rot sich auf die Regierungsbildung konzentrieren. Nach den Gründen, warum die Anträge möglicherweise nicht durchgreifen, hatte mich u.a. Philipp Woldin (Welt) vor der Entscheidung befragt [€]; hier finden sich meine Antworten nochmals in extrem verkürzter Form:
Das Heilmann-Argument (Zeitmangel der Abgeordneten zur Durchdringung der Materie; siehe 2BvE 3/24, v. 25.04.2024) zieht nicht, weil die anstehende Entscheidung zwar politisch hochgradig relevant, aber regulatorisch nicht komplex ist.
In der Sache ist der alte Bundestag berechtigt, weitreichende Entscheidungen zu treffen (auch Verfassungsänderungen), weil das GG vor der Neukonstituierung kein „abgewähltes“ Parlament kennt. Ebensowenig lässt sich die Funktion, demokratisch souveräne Entscheidungen zu treffen, vor der Neukonstituierung auf einzelne Funktionen (z.B. Treuhänderfunktion) reduzieren.
Dass man demokratiepolitisch die Nase rümpfen möchte, weil sich die Regierung in spe jetzt schon vor den neuen Mehrheitsverhältnissen fürchtet, ist mehr als verständlich — aber verfassungsrechtlich kein Argument.
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+++Interview+++ Die AfD Hessen fordert der Bildungsstätte Anne Frank wegen eines Posts vor der Wahl die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Was steckt hinter dem Vorstoß? Nichts Gutes. Klar kann man sagen, dass die Satzungszwecke der Bildungsstätte keine Anleitung zum strategischen Wählen vorsehen. Aber die Strategie pseudolegalistischer Delegitimierung ist gleichwohl gut zu erkennen – und aus anderen Zusammenhängen bekannt. Hier mein Versuch, etwas ausgefeilter auf die Fragen in der Sendung Resonanzen im WDR 3 zu antworten.