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Interview: Welt

    +++Interview+++ Das Bundesverfassungsgericht weist die Eilanträge von der AfD und der Linken zurück. Damit kann der Bundestag auch in seiner bisherigen Zusammensetzung über mögliche Grundgesetzänderungen über das geplante Schuldenpaket abstimmen — und Schwarz-Rot sich auf die Regierungsbildung konzentrieren. Nach den Gründen, warum die Anträge möglicherweise nicht durchgreifen, hatte mich u.a. Philipp Woldin (Welt) vor der Entscheidung befragt [€]; hier finden sich meine Antworten nochmals in extrem verkürzter Form:

    Das Heilmann-Argument (Zeitmangel der Abgeordneten zur Durchdringung der Materie; siehe 2BvE 3/24, v. 25.04.2024) zieht nicht, weil die anstehende Entscheidung zwar politisch hochgradig relevant, aber regulatorisch nicht komplex ist.

    In der Sache ist der alte Bundestag berechtigt, weitreichende Entscheidungen zu treffen (auch Verfassungsänderungen), weil das GG vor der Neukonstituierung kein „abgewähltes“ Parlament kennt. Ebensowenig lässt sich die Funktion, demokratisch souveräne Entscheidungen zu treffen, vor der Neukonstituierung auf einzelne Funktionen (z.B. Treuhänderfunktion) reduzieren.

    Dass man demokratiepolitisch die Nase rümpfen möchte, weil sich die Regierung in spe jetzt schon vor den neuen Mehrheitsverhältnissen fürchtet, ist mehr als verständlich — aber verfassungsrechtlich kein Argument.

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